Lasersicherheit

Aufgrund der besonderen Eigenschaften von Laserstrahlung und der sich daraus ergebenden biologischen und physikalischen Auswirkungen sind besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung von Lasern erforderlich.

Für die Festlegung der in jedem Einzelfall zu treffenden Maßnahmen werden die Laser entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Klassen eingeteilt.

Maßgebend für die Einteilung der Lasereinrichtungen in die Klassen 1, 1 M, 2, 2 M, 3 R, 3 B und 4 sind die Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ BGV B2 und die DIN-Norm EN 60825-1 (VDE 0837 Teil 1).

 

Hinweisschild Laser Klasse 1

 

Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich.

Hinweisschild Laser Klasse 1M

Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.

 

 

Hinweisschild Laser Klasse 2

Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das Auge. Eine längere Bestrahlung wird durch den natürlichen Lidschlussreflex verhindert.

Hinweisschild Laser Klasse 2M

Wie Klasse 2 solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser verwendet werden.

Hinweisschild Laser Klasse 3B

Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.

Hinweisschild Laser Klasse 3R

Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut.

Hinweisschild Laser Klasse 4

Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen.

*) Anmerkung zu Laserklasse 2 und 2M: Durch wissenschaftliche Untersuchungen (FH Köln) wurde festgestellt, dass der Lidschlussreflex (dieser tritt im übrigen innerhalb 0,25 s auf; eine längere Bestrahlung schädigt das Auge) nur bei <20 % der Testpersonen gegeben war.

Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes zum Schutz der Augen darf somit in der Regel nicht ausgegangen werden.

Daher sollte man, falls Laserstrahlung der Klasse 2 oder 2M ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden. Des weiteren ist zu beachten, dass der Lidschlussreflex nur bei sichtbarem Licht erfolgt.

Laserstrahlung im Infrarotbereich z.B. führt nicht zu einem Lidschluss, da die Strahlung vom Auge nicht wahrgenommen wird. Deshalb ist ein besonders vorsichtiger Umgang mit unsichtbarer Laserstrahlung anzuraten.

Laseremissionen:

Warum eine Laserrauchabsaugung unverzichtbar ist

Laserrauch entsteht bei der direkten Materialbearbeitung durch den Laser beim Gravieren oder Beschriften.

In Abhängigkeit der bearbeitenden Materialien ist die Zusammensetzung des Laserrauches und dessen Eigenschaften zu sehen.

Bei der Bearbeitung von Metallen entstehen häufig Aerosole (Schwebeteilchen), welche Schwermetalle enthalten und eingeatmet zu Vergiftungen führen können.

Weiters stehen einige Metalle (z.B. Chrom) in Verdacht krebserregend zu wirken. Daher ist neben einer dichten Einhausung, welche schon aus Laserschutzgründen für Laserklasse 1 erforderlich ist und eine Ausbreitung des Laserrauches verhindert, auch eine spezielle Laserrauchabsaugung vorzusehen.

Ebenso entstehen bei der Bearbeitung organischer Materialien wie Kunststoffen, Holz, Textilien und Leder Schadstoffe.

Durch die hohe Energie des Lasers finden Reaktionen statt, deren Produkte gesundheitlich bedenklich sein können.

Besonders problematisch ist die Bearbeitung beispielsweise von Kunststoffen wie PTFE oder PVC (Polyvinylchlorid). Hierbei können Chlorwasserstoff oder Fluorwasserstoff entstehen, welche sowohl giftig als auch ätzend sind.

Laserstaub ist durch die geringe Größe der Partikel, die in die Lunge eindringen können und sogar ins Blut aufgenommen werden, äußerst problematisch.

Die sichere Entfernung und Entsorgung entstehender Schadstoffe entsprechend den lokalen, nationalen und regionalen Schwellengrenzwerten liegt in der Verantwortung des Betreibers.

Unsere Laseranlagen gewährleisten durch die technische Konzeption und die integrierte, speziell für Laserrauch entwickelte Absaugung größtmöglichen Schutz der Arbeitnehmer.